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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2014 - L 9 AS 222/14 B   

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https://dejure.org/2014,103469
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2014 - L 9 AS 222/14 B (https://dejure.org/2014,103469)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.06.2014 - L 9 AS 222/14 B (https://dejure.org/2014,103469)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - L 9 AS 222/14 B (https://dejure.org/2014,103469)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 9 AS 32/12

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2014 - L 9 AS 222/14
    Da § 172 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b SGG in der aktuellen Fassung die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 172 Abs. 1, § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in der bis zum 24. Oktober 2013 geltenden Fassung (a.F.) i.V.m. § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO bestätigt (vgl. ausführlich: Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - L 9 AS 32/12 B -, juris - Breith 2013, 83), kann dahin gestellt bleiben, ob wegen einer Rechtsänderung nach dem Antrag auf Bewilligung von PKH, aber vor Erlass des angefochtenen PKH-Beschlusses vom 4. Februar 2014, auf der Grundlage der bisherigen Fassung des § 172 Abs. 3 SGG aus Vertrauensschutzgesichtspunkten eine günstigere Rechtsposition entstehen kann.

    Eine unrichtige Belehrung kann einen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf nicht eröffnen (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 66 Rn. 12a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. April 2014 - L 9 AS 32/12 B, Breith 2013, 83=juris Rn. 9; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. Februar 2012 - L 11 AS 1185/11 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 11 AS 1185/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2014 - L 9 AS 222/14
    Eine unrichtige Belehrung kann einen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf nicht eröffnen (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 66 Rn. 12a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. April 2014 - L 9 AS 32/12 B, Breith 2013, 83=juris Rn. 9; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. Februar 2012 - L 11 AS 1185/11 B ER).
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